Schwestern absolvieren praktischen Teil des Mehrphasen-Führerscheins.
Das kommt hierzulande auch selten vor: Die Schwestern Sarah, Vanessa, Tamara und Jasmin Haas (v.l.n.r.) sind im Oktober 1998 innerhalb von nur zwei Minuten auf die Welt gekommen. Seither haben sie die gesamte Schullaufbahn und auch den Führerschein gemeinsam absolviert. Am Freitag (21. Juli) haben sie nun mit dem Fahrsicherheitstraining im ÖAMTC Fahrtechnikzentrum Teesdorf den nächsten Schritt in die mobile Freiheit gemacht.
Zum Fahrsicherheitstraining sind die Schwestern mit dem Auto des Vaters und dem eigenen Cabrio gekommen – weitere zwei Leihfahrzeuge hat die ÖAMTC Fahrtechnik zur Verfügung gestellt. “Das Cabrio haben wir zur Matura bekommen, die wir im Frühjahr bestanden haben. Bisher reicht das gut aus – wir sind ja auch viel gemeinsam unterwegs“, erzählt Tamara. “Es ist auch für uns etwas Einzigartiges, Vierlinge im Kurs zu haben. Es ist immer interessant, zu sehen, dass auch Geschwister, die immer die gleichen Fahrlehrer hatten, dennoch so unterschiedliche Fahrstile entwickeln. Ich gehe natürlich individuell auf das Können jeder Einzelnen ein“, erklärt die Fahrtechnik-Instruktorin Ellen Dehnert.
Die Analyse der Unfallzahlen ergibt, dass Unfälle mit jungen Lenkern seit der Einführung der Mehrphase deutlich zurückgegangen sind – und zwar weit mehr als die Gesamt-Unfallzahlen. Während diese von 2001 bis 2016 um 19 Prozent abnahmen, sind Unfälle mit Beteiligung junger Lenker im Alter von 17 bis 24 Jahren im gleichen Zeitraum doppelt so stark zurückgegangen (minus 38 Prozent). Die Anzahl der getöteten jungen Lenker ging sogar um 71 Prozent zurück.
>>>Nachlesen: Warnung: 2 Kindersitze lösten sich im Crashtest
München (rpo). Rund 100.000 Autofahrer müssen Jahr für Jahr in Deutschland ihren “Lappen” abgeben – in vielen Fällen wegen Alkoholvergehen. Die hohe Hürde, die vor der Wiedererlangunge des Führerscheins steht, heißt Idiotentest. Und viele scheitern an der Hürde. Da ist es viel praktischer und einfacher, den Führerschein gleich im Ausland neu zu erwerben. Kein Wunder also, dass der Führerscheintourismus boomt.
Wollen die Verkehrssünder in Deutschland nach ihrer Sperre jemals wieder zurück ans Steuer, müssen sie die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, landläufig auch Idiotentest genannt. Doch die Hürde ist hoch. “Die Durchfallquote liegt im ersten Anlauf bei 70 Prozent”, wie Herbert Engelmohr, Jurist des Autoclubs AvD, weiß. Da ist ein neues Schlupfloch vielen lieber: Den Führerschein im benachbarten Ausland der Europäischen Union (EU) neu machen.
“Der Führerscheintourismus nach Polen, Ungarn, Tschechien oder Holland brummt, und zwar immer stärker”, berichtet Markus Schäpe, Jurist beim ADAC in München. So richtig begonnen hat das Geschäft mit ausländischen Fahrerlaubnissen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Ende April 2004 (EuGH C-4761/01). Die höchsten Richter in Europa entschieden damals: innerhalb der EU muss jede Fahrerlaubnis anerkannt werden, die in einem der Mitgliedstaaten legal erworben wurde. Eine Rechtslücke für alle MPU-Kandidaten.
Fälschungen inklusive
“Kaum war das Urteil bekannt, schon hatten wir die ersten Anfragen auf dem Tisch”, erinnert sich Engelmohr. Bei deutschen Interessenten wuchs schlagartig die Hoffnung, alle Probleme mit dem Erwerb der fremden Fahrerlaubnis elegant aus der Welt schaffen zu können.
Seit Monaten schon überbieten sich Vermittler im Internet – vor allem aus dem osteuropäischen Raum – mit immer neuen Offerten. Geworben wird für Schnell-Kurse in Polen, Ferienunterricht in Tschechien oder Eilprüfungen in Ungarn. Alles “legal, rasch, preiswert und ohne MPU”, wie die Anzeigen versichern.
Ab 500 Euro aufwärts soll angeblich schon der eine oder andere polnische Führerschein zu haben sein. Ein tschechisches oder ungarisches Exemplar kostet meist mehr, ab 1.000 bis über 3.000 Euro, je nach gewählter Hotelkategorie, Betreuung, Dolmetscher-, Anreise- und Verwaltungskosten. Gefälschte Aufenthaltsnachweise inklusive. Denn nach europäischen Recht muss der Prüfling darlegen, dass er mindestens 185 Tage in dem Land auch gewohnt hat, in dem der Führerschein ausgestellt wird.
Viel Schindluder
“Da wird viel Schindluder getrieben”, warnt Schäpe. Wenn man einen Führerschein innerhalb von zwei Wochen in einem fremden Land machen könne, “geht es nicht mit rechten Dingen zu”. Nicht jeder Anbieter sei seriös, nicht jeder Führerschein auch echt. “Wir wissen von Leuten, die bekamen Dokumente ohne reguläre Seriennummer ausgehändigt”, berichtet der ADAC-Experte. “Die sind nichts wert, das Geld ist futsch.”
“Das ist alles mit hohen Unsicherheiten verbunden”, mahnt auch AvD-Jurist Engelmohr zur Vorsicht. Selbst wenn die erkaufte fremde Fahrerlaubnis echt ist, sollten sich die Prüflinge nicht zu früh freuen. Das böse Erwachen komme häufig zu Hause in Deutschland, bei der ersten Ausweiskontrolle hinterm Steuer, berichtet Schäpe. Zehn Jahre lang bleibt der Führerscheinentzug in der Flensburger Kartei gespeichert. “Kriegt die Polizei dann den ausländischen Führerschein eines Fahrers mit deutschem Wohnsitz präsentiert, wird genau nachgesehen.” Zwar darf der Kontrollierte zunächst einmal mit dem neuen Schein weiterfahren. Daran kann er nicht gehindert werden. “Trotzdem wird es spannend. Dem Betroffenen wird das Leben sicher nicht leicht gemacht”, meint Engelmohr.
Führerscheinstelle forscht nach
Die möglichen Folgen: Die Führerscheinstelle forscht im Ausland nach, ob die angegebene Aufenthaltserlaubnis erschwindelt war. Zwar darf ein Verstoß nicht von den deutschen Behörden moniert werden. Missetäter haben keine Strafe zu fürchten. Doch besteht das Risiko, dass der ausländische Aussteller den Führerschein wieder zurücknimmt. Wer den EU-Führerschein beruflich braucht, sollte vorher klären, ob der Chef ihn akzeptiert. Sonst kann es zusätzlich Ärger geben.
“Ob ein Autofahrer die Last der drohenden MPU mit dem neuen Schein für alle Zeiten los ist oder nicht, wird das nächste EuGH-Urteil zeigen”, meint Schäpe. Bis dahin gilt: gibt es auch nur einen Zweifel an der Fahreignung, kommt eine Aufforderung zum “Idiotentest”. Und dann muss der Betroffene damit rechnen, dass er tatsächlich nicht mehr in Deutschland ans Steuer darf. Neuer EU-Führerschein hin oder her.
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1. In der EnBW mobility+ App zu „Tarife & Karten“ > „Ladekarte bestellen“ gehen**
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** Die ADAC e-Charge Card ist nicht ohne EnBW mobility+ App erhältlich.
Bitte beachten Sie: Diese Tarifänderung zum 17. Januar 2023 ist zwingender Bestandteil des Angebots von EnBW. Bei Auswahl des Tarifs und Abschluss eines Vertrages stimmen Sie folgenden Preisen und Bedingungen ebenfalls zu.
AC-/DC-Ladestationen
0,51 Euro / kWh1
Jedes E-Auto kann seine ökologischen Vorteile nur mit regenerativer Energie ausspielen. Deshalb tanken Sie an EnBW Ladesäulen immer 100 % Ökostrom. Ebenso im E-Roaming-Netz von Hubject, das Sie mit ADAC e-Charge nutzen können. So sind Sie auf der sicheren Seite und können den durch die Batterieerzeugung entstandenen CO2-Rucksack Ihres E-Fahrzeuges früher amortisieren und in eine grüne Zukunft starten.
EnBW ist führend in der Erzeugung regenerativer Energien – von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee über Windräder an Land bis hin zu Solarparks, Wasserkraftwerke, Bioenergie und Geothermie. EnBW hat sich die Energiewende auf die Fahnen geschrieben und passt deshalb zu den umweltpolitischen Standpunkten des ADAC.
An welchen Ladesäulen kann ich mit ADAC e-Charge laden und bezahlen?
Sie können die EnBW mobility+ App und die ADAC e-Charge Card an den EnBW-eigenen Ladesäulen und im e-Roaming-Netz (Hubject/intercharge und weitere Kooperationspartner) einsetzen. Deren Anzahl wird kontinuierlich erweitert, auch im Ausland. Alle Ladesäulen bzw. Ladepunkte, bei denen Sie laden können, sehen Sie auf der Karte in der App. Wenn Sie auf eine Ladestation tippen sehen Sie im unteren Textfeld, wenn Sie es nach oben ziehen, den Betreiber der Ladesäule sowie die Zugangsmöglichkeiten – entweder per App oder Ladekarte oder beides.
Wie funktioniert das Laden an einer Ladestation?
Laden über die EnBW mobility+ App:
Nach dem Auffinden einer Ladesäule über die Karte in der App oder die Liste „In der Nähe“ wählen Sie „Ladepunkte anzeigen“ im unteren Textfeld. Hier werden Ihnen dann die vorhandenen Ladepunkte angezeigt. Wählen Sie den entsprechenden freien Ladepunkt aus.
Verbinden Sie Fahrzeug und Ladesäule/Ladepunkt mit dem Ladekabel (entweder mit dem an der Säule fix angeschossen Kabel samt Stecker oder Ihrem eigenen Ladekabel) und drücken Sie in der App auf „Starten“. Ist die Säule verschlossen, drücken Sie zuerst auf „Starten“ und verbinden dann Ihr Ladekabel. Schon geht´s los – der Strom fließt. Im Lademonitor sehen Sie Informationen zum aktuellen Ladevorgang und können diesen auch bei Bedarf beenden. Wird kein Ladevorgang im Lademonitor angezeigt, liegt das daran, dass nicht alle Betreiber Daten übertragen. Sie finden aber jeden Ladevorgang in der „Ladehistorie“.
Die App informiert Sie, sobald der Ladevorgang abgeschlossen wurde, per Push-Mitteilung. Ziehen Sie den Stecker ab und schließen Sie die Klappe. In der App sehen Sie dann Ladedauer, Lademenge und Kosten.
Laden über die ADAC e-Charge Card:
Anstelle und unabhängig der App können Sie auch mit der Ladekarte laden. Voraussetzung ist aber, dass Sie die ADAC e-Charge Card in der EnBW mobility+ App einmalig aktiviert haben. Halten Sie einfach die Ladekarte an der Ladesäule auf das Karten- bzw. RFID-Symbol und erhalten so den Zugang zur Ladesäule. Sobald das Fahrzeug per Ladekabel mit der Ladesäule verbunden ist, beginnt der Ladevorgang. Alle Ladevorgänge mit der ADAC e-Charge Card werden dann genauso über die EnBW mobility+ App erfasst, angezeigt und abgerechnet.
Kann ich die Ladekarte auch ohne Smartphone oder App bestellen und benutzen?
Nein, das geht nicht. Der erste Schritt ist der Download der EnBW mobility+ App aus dem App-Store (Apple oder Android) über das eigene Smartphone. Bevor man eine Ladekarte nutzen kann, ist es notwendig, sich in der App zu registrieren und den ADAC e-Charge Tarif mittels der ADAC Mitgliedsnummer zu aktivieren. In einem weiteren Schritt kann man die ADAC e-Charge Card (Ladekarte) in der App bestellen und zwar unter „Tarife & Karten“ > „Ladekarte bestellen“.
Die Ladekarte erhalten Sie gratis, wenn Sie den Ladekarten-Code, den Sie nach Ihrer Anmeldung im ADAC e-Charge Tarif per E-Mail erhalten, im vorgesehenen Feld eingeben (funktioniert nur für die 1. Karte). Jede weitere Ladekarte können Sie genauso bestellen, diese kostet dann aber je 9,90 Euro inkl. Mwst. pro Stück.
Die Ladekarte muss in der App durch Eingabe der Kartennummer aktiviert werden, nur so ist es möglich, die Karte einem Mitglied/Kunden zuzuordnen und anschließend damit zu laden und zu bezahlen. Die Ladevorgänge mit der Ladekarte werden in der EnBW mobility+ App registriert und der Bezahlvorgang erfolgt dabei auch über die in der App gewählte Bezahlmethode.
Kann ich meine ADAC e-Charge Card als Ersatz benutzen, wenn ich das Smartphone vergessen habe oder der Akku leer ist?
Ja, das funktioniert. Voraussetzung dafür ist, dass die ADAC e-Charge Card in der App hinterlegt ist. Dann kann die Card anstelle der App zur Authentifizierung an der Ladestation verwendet werden. Die Abrechnung des Ladevorgangs erfolgt wie gewohnt komplett über die EnBW moblility+ App.
Wieso ist an manchen Ladesäulen der Zugang nur mit Ladekarte möglich
Bei manchen Anbietern bzw. Ladesäulenbetreibern ist das Laden aus technischen Gründen nur mit Ladekarte möglich. Um für solche Fälle gerüstet zu sein, ist es ratsam, die ADAC e-Charge Card als Ergänzung zur EnBW mobility+ App zu bestellen.
Wie wird der Ladevorgang abgerechnet?
Das klappt mit der EnBW mobility+ App ganz komfortabel. Bei der Registrierung hinterlegen Sie die gewünschte Bezahlmethode. Hier stehen Ihnen die Abbuchung per Kreditkarte und Lastschrift zur Verfügung. Sobald ein Ladevorgang abgeschlossen ist, werden die Kosten automatisch abgebucht. Die erfolgten Ladevorgänge und entstandenen Kosten sind dabei in der App jederzeit ersichtlich, außerdem erhalten Sie monatlich eine Rechnung.
Was ist der „Lademonitor“?
Das ist eine Funktion in der EnBW mobility+ App. Im Lademonitor sehen Sie Informationen zum aktuellen Ladevorgang und können diesen auch bei Bedarf beenden. Wird kein Ladevorgang im Lademonitor angezeigt, liegt das daran, dass nicht alle Ladestationenbetreiber ihre Daten übertragen. Sie finden aber jeden Ladevorgang in der „Ladehistorie“.
Wie behalte ich Übersicht über die Ladevorgänge?
Einen kompletten Überblick über alle Ladevorgänge erhalten Sie mit der „Ladehistorie“-Funktion der EnBW mobility+ App. Dort können Sie sich über Ladedauer und geladene Strommenge informieren. Die Ladehistorie zeigt auf einer Karte auch die genutzten Ladepunkte an. Aus allen Ladevorgängen in einem Abrechnungszeitraum wird eine Rechnung erstellt, die Sie ganz bequem per App herunterladen können.
Wo finde ich meine Rechnungen?
In der EnBW mobility+ App finden Sie links oben die Infoleiste. Mit einem Klick auf Ihren Benutzernamen und unter „Meine Dokumente“ finden Sie die Rechnungen und die hinterlegte Bezahlmethode. Mit einem Klick auf das Downloadsymbol erhalten Sie die Rechnung im PDF-Format, außerdem bekommen Sie die monatliche Rechnung auch per E-Mail.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort für die EnBW mobility+ App vergessen habe?
Klicken Sie in der EnBW mobility+ App auf „Anmelden“ und geben Sie Ihre Handynummer ein. Klicken Sie im nächsten Fenster auf „Passwort vergessen“. Ein 4stelliger Code wird Ihnen per SMS zugesendet. Sie können anschließend ein neues Passwort vergeben.
Der ADAC e-Charge Tarif ist ein Tarif der EnBW, exklusiv für ADAC Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Deutschland und Mobilfunk-Ländervorwahl +49. Mit Download und der Registrierung in der EnBW mobility+ App und Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs gehen ADAC Mitglieder ein Rechtsgeschäft mit EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, und nicht mit dem ADAC (ADAC e.V, der ADAC SE, den ADAC Regionalclubs oder damit verbundene Tochterunternehmen) ein. Das gilt auch für die Bestellung, Aktivierung und Nutzung der ADAC e-Charge Card (= ENBW mobility+ Ladekarte), einem Produkt von EnBW. Mit Anforderung des ADAC Zugangscodes (Klick auf Button) stimmt das Mitglied der Übertragung seiner ADAC Mitgliedsnummer an EnBW sowie der Übertragung der ADAC Mitgliedsdaten von EnBW an den ADAC zu. Dies ist erforderlich für die Identifizierung und Registrierung in der EnBW mobility+ App im ADAC e-Charge Tarif und für die berechtigte Inanspruchnahme des ADAC Vorteils bei EnBW. Dies gilt für die Dauer der Registrierung und Nutzung der EnBW mobility+ App und des ADAC e-Charge Tarifs. Sämtliche Verbindlichkeiten oder Ansprüche entstehen gegenüber EnBW und nicht gegenüber dem ADAC. Alle Anfragen zum Vertrag oder zur Abrechnung sind an EnBW zu richten unter 0721 72 58 64 20 (Montag bis Donnerstag von 08:00 – 20:00 Uhr, Freitag 08:00 – 19:00 Uhr) oder per E-Mail an mobility@enbw.com. Oder über die generelle Kundenservice-Homepage: https://www.enbw.com/service/kontakt. Es gelten die AGBs, Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen von EnBW. Änderungen vorbehalten.
Die mit der Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs, der EnBW mobility+ App oder der ADAC e-Charge Card verbundenen zusätzlichen Vorteile/Rabatte sind welche der ADAC SE bzw. deren Tochtergesellschaften wie ADAC Autovermietung GmbH (Rabatt auf Miete ADAC Clubmobil) sowie der ADAC Finanzdienste GmbH (Rabatt auf Ladekosten bei Abrechnung mit ADAC Kreditkarte). Anfragen hierzu sind zu richten an ADAC e.V., Vorteilsprogramm, Hansastr. 19, 80686 München, oder 089 7676 6632 (Mitgliederservice) oder per E-Mail an e-charge@adac.de. Änderungen bei Vorteilen/Rabatten vorbehalten.
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führerschein in 2 wochen
Da ist die Mutterliebe wohl ein wenig über die legalen Grenzen hinaus gegangen. Ende Juli versuchte eine Frau (56) aus dem Bezirk St. Veit an der Glan über eine Internetseite einen Führerschein für ihren 18-jährigen Sohn zu kaufen. Um an die begehrte Scheckkarte zu kommen, hinterlegte die Frau ihre persönlichen Daten auf eben jener Internetseite. Schließlich wurde sie über einen Messengerdienst kontaktiert.
Wie die Polizei bestätigt, wurde die Frau mehrfach aufgefordert, mehrere Tausend Euro in drei Teilbeträgen zu überweisen. Das tat sie allerdings nicht. Jetzt wurde es dem Opfer zu bunt: Weil die Forderungen nicht aufhörten, erstattete sie bei der Polizei Anzeige. Allerdings: Wegen versuchter Urkundenfälschung muss die Frau laut Presse-Sprecherin Waltraud Dullnigg auch selbst mit einer Anzeige rechnen: “Aber erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.”
11.08.2022
von Verena Gangl
• 11.08.2022
11.08.2022
10.08.2022
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Österreich gilt als Vorreiter beim digitalen Führerschein. Der Haken derzeit: Die Fahrberechtigung am Smartphone ist nur hierzulande gültig, nicht aber im EU-Ausland. Der im Dezember verabschiedete eIDAS-Act im europäischen Telekommunikationsrat schafft nun aber die Grundlage für eine verpflichtende digitale Identität in Europa – dadurch werden in Zukunft digitale Ausweise EU-weit anerkannt. Mit dem ebenfalls verabschiedeten AI-Act wurde zudem erstmals ein Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenzen geschaffen.
„Alle Mitgliedsstaaten müssen zukünftig eine digitale Identität zur Verfügung stellen, digitale Ausweise müssen gegenseitig akzeptiert werden und alle Behördengänge müssen EU-weit durch digitale Identitäten zugänglich sein“, heißt es aus dem BMF. Österreich sei eines der ersten Länder, dass mit seiner eAusweise-Wallet und dem digitalen Führerschein bereits den ersten Ausweis auf Basis dieses EU-Rahmens erstellt hat.
„Digitalisierung ist ein Wirtschaftsfaktor mit immer zunehmender Wichtigkeit, daher sehe ich es als meine Aufgabe, einen entsprechenden Nährboden – national wie auch international – für technische Innovationen zu schaffen. Österreich war bereits in der Vergangenheit Vorreiter, was modernes E-Government betrifft und zeigt dies mit dem digitalen Führerschein einmal mehr“, so Finanzminister Magnus Brunner, der auch für Digitalisierung zuständig ist.
Krypto-Crime, Startup-Politik und Failure Culture – mit Florian Tursky
„Mit der ID Austria, unserer eAusweise-Wallet und dem digitalen Führerschein gehört Österreich zu den EU-weiten Vorreitern. Mit der neuen EU-Verordnung stellen wir künftig sicher, dass beispielsweise unser digitaler Führerschein EU-weit akzeptiert werden muss und man sich so beispielsweise mit der österreichischen ID Austria bei Universitäten in ganz Europa einschreiben oder ein Unternehmen gründen kann“, so Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky.
Verabschiedet wurde auch der „AI-Act“. Mit diesem sollen „neue Technologien wie die Künstliche Intelligenz zur Gewährleistung der Grund-, Freiheits- und Menschenrechte reguliert“ und Innovation ermöglicht werden. Beim Telekommunikations-Rat in Brüssel einigten sich die EU Mitgliedsländer auf eine allgemeine Ausrichtung zu der Gesetzesmaterie. „Künstliche Intelligenz kann eine Vielzahl von positiven Effekten mit sich bringen, zum Beispiel Effizienzsteigerungen, verbesserte medizinische Behandlung oder vertiefende Datenanalysen. Wir müssen aber auch gewährleisten, dass die für uns in Europa wichtigen Grund- und Freiheitsrechte nicht ins Hintertreffen geraten“, erläutert Tursky. Mit der EU-Verordnung soll künftig definiert werden, welche Anwendungen bei Künstlicher Intelligenz in Europa Verboten bzw. nur unter Auflagen ermöglicht wird.
eAusweise-App soll für Zulassungsschein und Klimaticket erweitert werden
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Nutzer*innen der App Verimi können einen digitalen Führerschein mit beliebigen Namen erzeugen.
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Die App Verimi bringt in Deutschland den Führerschein aufs Handy. Allerdings hat sich das Verfahren, das der deutsche Anbieter für ID-Wallet-Lösungen nutzt, als unsicher herausgestellt. Der deutsche IT-Sicherheitsforscher Martin Tschirsich von der ZFT Company hat auf Twitter demonstriert, wie einfach der digitale Führerschein gefälscht werden kann.
Mit der App habe er mehrere digitale Führerscheine unter verschiedenen Namen erstellen können. Möglich macht das das sogenannte Foto-Ident-Verfahren, das Verimi zur Anwendung bringt. App-Nutzer*innen müssen dabei die Vorder- und Rückseite des Führerscheins abfotografieren und ein zusätzliches Selfie hochladen. Dies soll als Beweis gelten, dass es sich um die entsprechende Person auf dem Führerschein handelt.
Die Unsicherheit des Verfahrens sei laut Tschirsich allseits bekannt. “Foto-Ident wird daher in Deutschland nur in Sektoren eingesetzt, die keiner besonderen Regulierung unterliegen”, schreibt er auf Twitter.
Bei dem Verfahren überprüft eine künstliche Intelligenz (KI) die Identität des jeweiligen Nutzers oder der jeweiligen Nutzerin. Eine menschliche Prüfung im Sinne eines Abgleichs mit einem Führerscheinregister scheint also nicht vonstattenzugehen.
Um ein solches digitales Dokument mit einem beliebigen Namen zu erstellen, hat Tschirsich seinen eigenen Führerschein fotografiert. Mit einem Bildbearbeitungsprogramm hat er im Anschluss den Namen geändert.
Den neuen Schein druckte er in einem Drogeriemarkt im Großformat aus. So sollten optische Merkmale erkennbar bleiben, die auf der Plastikkarte sichtbar sind, auf Papier aber nicht, wenn der Ausweis in derselben Größe gedruckt wird.
Den Ausdruck fotografierte er dann mit der Verimi-App und legte das zusätzliche Selfie bei. Die App hatte den digitalen Führerschein mit dem gefälschten Namen umgehend akzeptiert. Auch eine Schweizer Staatsbürgerschaft konnte der Forscher erzeugen.
Laut ihm hätte dieser “Hackerangriff”, um das System zu überlisten, lediglich 30 Minuten gedauert. Anhand seines eigens gebauten Generators mit Blankovorlagen eines Führerscheins und der richtigen Schrift ist eine solche Fälschung besonders schnell zu realisieren.
Möglich ist das alles, weil das System offensichtlich nicht an eine Datenbank angeknüpft ist, die die echten Führerscheindaten enthält. Die KI überprüft also lediglich ob die optischen Merkmale des abfotografierten Führerscheins vorhanden sind und ob das Selfie und das Foto auf dem Führerschein dieselbe Person zeigen.
Im Alltag ist derzeit nur der physische Ausweis gültig in Deutschland. Für die komplette digitale Akzeptanz brauche es laut dem Spiegel noch eine entsprechende Gesetzesänderung. Auch in Österreich verzögert sich die Digitalisierung des Führerscheins, die eine der ersten Anwendungen der neuen ID Austria wird – der digitale Identitätsnachweis, der die Handy-Signatur ablöst. Der Start wurde auf diesen Herbst verlegt. Die futurezone hat berichtet.
(futurezone) | Stand: 05.08.2022, 16:09 Uhr
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BEZIRK WIENER NEUSTADT. Alle, die in einer Fahrschule in Deutschland das Autofahren auf einem Wagen mit Automatik lernen, dürfen kein Auto mit einer manuellen Schaltung fahren.
Es gibt allerdings eine Ausnahme, und zwar, wenn zusätzlich eine praktische Prüfung auf einem Wagen mit Schaltgetriebe gemacht wird. Jetzt soll es eine neue Automatikregel geben: Schon ein einziges Fahrtraining reicht demnach aus, um mit dem Führerschein für den Automatikwagen auch einen Wagen mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen. Die neue Automatikregel sorgt jedoch bereits jetzt für kontroverse Diskussionen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möchte den Führerschein für den Automatikwagen wieder attraktiver machen, hat dabei aber einen Hintergedanken. Der Minister will, dass die Fahrschulen in Deutschland mehr E-Autos nutzen, die es nur mit automatischem Getriebe gibt. Um den Kauf von E-Autos für die Fahrschulen attraktiver zu machen, ist diese neue Automatikregel geplant. Allerdings muss der Minister die neue Automatikregel noch der EU-Kommission vorstellen und darauf hoffen, dass die EU sie auch „toleriert“. Die Änderung in der EU-Richtlinie soll den Führerscheinerwerb in Zukunft leichter machen. Eine zweite amtliche Prüfung, die viel Geld kostet, ist nicht mehr geplant. Die Zahl der Wagen mit einem automatischen Getriebe ist bei den Neuwagen nach Auskunft des ADAC in den letzten zehn Jahren stark angestiegen. Waren es 2009 noch 17 Prozent, so sind es heute 25 Prozent.
Nach Meinung von Kritikern hat die neue Automatikregel allerdings nur ein einziges Ziel: Mehr E-Autos auf die Straße zu bekommen. Die Regierung plant, die Wagen mit elektrischem Abtrieb massiv zu fördern, angeblich um etwas für den Schutz des Klimas zu tun. Bislang geht dieser Plan jedoch nicht einmal annähernd auf, denn trotz Werbung und Anreize will der Durchbruch auf dem Markt einfach nicht klappen. Nach wie vor wollen die meisten Fahrschüler auf einem Wagen mit Schaltgetriebe das Autofahren lernen. Wenn die neue Automatikregel kommt, so hofft der Verkehrsminister, entscheiden sich mehr Fahrschüler für das automatische Getriebe. Automatik zu fahren, hat durchaus Vorteile, vor allem für Fahrschüler. Sie lernen den praktischen Teil schneller, da sie sich besser auf den Straßenverkehr konzentrieren können, denn sie müssen nicht mehr parallel dazu schalten.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. ist schon seit einigen Jahren um eine „praxisgerechte“ Lösung bemüht. Sie begrüßen die neue Automatikregelung und wollen, wie das Verkehrsministerium, mehr Wagen ohne Schaltgetriebe auf die Straße bringen. Die alte Regelung verhindert jedoch, dass die Fahrschulen schneller auf Wagen mit alternativen Antrieben umsteigen. Die meisten Fahrschulen möchten zeitgemäß arbeiten und setzen ebenfalls auf Fahrerassistenzsysteme. Diese Systeme sind nur bei Wagen ohne eine herkömmliche Schaltung möglich und aus diesem Grund kommt die neue Automatikregel genau zum richtigen Zeitpunkt.
Die Verkehrsminister der Bundesländer haben bereits vor zwei Jahren den Wegfall der Automatik-Beschränkung bei den Fahrprüfungen gefordert. Sie verlangten mit Nachdruck, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die zuständige EU-Kommission, nachdrücklich für die neue Automatikregel einsetzt, und zwar mit Nachdruck. Eine Entscheidung von Bund und EU steht jedoch noch aus und wann es diese geben wird, steht noch in den Sternen. Bis es so weit ist, müssen die Fahrschüler mit der alten Regelung leben und hoffen, dass der Bundesverkehrsminister diesmal mehr Erfolg hat.
News von nachrichten-heute.net
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